Druck-
und Kopiersysteme

Druck- und Kopiermanagement

Zu unserem Produktportfolio gehört eine große Auswahl an hochwertigen Laserdruckern, Tintenstrahldruckern und Dokumentenscannern. Ob für den Kauf, die Miete oder das Leasing – wir finden gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Anforderungen.

In einem persönlichen Beratungsgespräch ermitteln wir Ihre individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse, um das passende Gerät für Ihre Anforderungen zu finden. So stellen wir sicher, dass Sie eine effiziente und kostengünstige Lösung für Ihr Unternehmen erhalten.


Unser geschultes Team bietet Ihnen einen zuverlässigen Wartungs- und Reparaturservice, um Ihre Geräte langfristig in einwandfreiem Zustand zu halten. Unsere Techniker sind außerdem befugt, gesetzlich vorgeschriebene Geräte- und Anlagenprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchzuführen. Sie sind also nicht nur technisch, sondern auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Unser Techniker Team.

  • Laserdrucker

    Laserdrucker

    Blitzschnelle Druckgeschwindigkeiten und erstklassige Bildqualität für professionelle Ergebnisse.

  • Tintenstrahldrucker

    Tintenstrahldrucker

    Effiziente Drucktechnologie mit brillanten Farben und gestochen scharfen Details.

  • Documentenscanner

    Dokumentenscanner

    Schnelle und präzise Digitalisierung – für optimierte Workflows und mehr Effizienz im Büroalltag.


Die regelmäßige Überprüfung aller ortsveränderlichen und ortsfesten Geräte in Betrieben ist nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) für jedes Unternehmen Pflicht.

Die DGUV Vorschrift 3 besagt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand, nach der ersten Inbetriebnahme, Änderung oder Instandsetzung sowie in bestimmten Zeitabständen durch eine Elektrofachkraft geprüft werden.

Die Prüfpflicht liegt immer beim Unternehmer. Er kann diese Prüfung an eine befähigte Person weitergeben. Die Verantwortung verbleibt aber beim Arbeitgeber. Die Prüffristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird durch eine befähigte Person, im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen

Wer darf nach
DGUV-Vorschrift 3 prüfen?

Die Geräte- und Anlagenprüfung nach DGUV Vorschrift 3 darf nur eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft unter Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte durchführen. In § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass nur eine „befähigte Person“ Geräte- und Anlagenprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen darf. Welche Voraussetzungen dabei genau erfüllt sein müssen, wird in den TRBS 1203 geregelt.

Die befähigte Person muss in erster Linie eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Zudem muss sie über eine mindestens einjährige Berufserfahrung – zeitnah zur Ausbildung – im Bereich der Prüftechnik verfügen. Wichtig ist, dass die befähigte Person mit der Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen vertraut ist und über die entsprechenden Kenntnisse zum Stand der Technik sowie der einschlägigen Normen und Vorschriften verfügt.

Erforderlich ist weiterhin eine regelmäßige Weiterbildung in Theorie und Praxis, wie z.B. durch die Teilnahme an fachlichen Schulungen.


Marco Drexel

Marco Drexel

Key Account Manager, IT, Schulungen

Marcel Pültz

Marcel Pültz

Key Account Manager

Filip Besara

Filip Besara

Key Account Manager